IHRE Fragen
Fragen und Antworten
In unserer Praxis führen wir keine diagnostischen Tests durch. Die Beratung erfolgt nach
Diagnosestellung sowie auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
Sehr gerne unterstützen wir Sie im Anschluss mit einer individuell auf
Sie abgestimmten Ernährungstherapie – mit dem Ziel, Ihre Beschwerden nachhaltig zu lindern und mehr Sicherheit im
Alltag zu gewinnen.
Können Sie mir einen Arzt/Ärztin empfehlen?
Adressen, Kontaktdaten und Leistungen der Ärzte, Therapeuten, Hebammen sowie weitere Anbieter
gesundheitlicher Leistungen im Neckar-Odenwald-Kreis finden Sie unter:
https://www.gesundheit-nok.de/
Was benötige ich für eine Beratung?
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Verordnung Ihres Arztes. (Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung belastet das ärztliche Budget nicht und ist quartalsunabhängig!)
Ernährungsprotokoll (s. Vorlage)
Laborwerte bzw. Befunde, bitten Sie Ihren Arzt/ Ärztin um einen Ausdruck.
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Hier finden Sie zum Download eine Vorlage für die ärztliche Verordnung, die Sie gerne zu Ihrem
Arzttermin mitnehmen können.Was kostet die Ernährungsberatung?
Unsere Beratungskosten orientieren sich an den offiziellen Empfehlungen der Berufsverbände und
sind abhängig vom individuellen Beratungsumfang. Die Rechnung ist zu Beginn der Beratung im
Gesamtbetrag zu leisten. Eine Ernährungsberatung & -Therapie ist eine finanzielle Eigenleistung, die
bei medizinischer Notwendigkeit jedoch von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden kann.
Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Infogespräch an, damit wir uns kennenlernen, Ihr Anliegen
besprechen und Rahmenbedingungen sowie Kosten klären – ganz ohne Verpflichtung!
Sie erhalten im Anschluss an das Infogespräch von uns einen Kostenvoranschlag. Diesen reichen Sie zusammen
mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, um Ihren Erstattungsbetrag zu erfahren
Was beinhaltet ein kostenfreies Infogespräch?
Das kostenfreie Informationsgespräch dient erstmal einem gegenseitigen Kennenlernen. Gemeinsam werfen
wir einen ersten Blick auf Ihre Anliegen und Ziele.
Wir klären die Rahmenbedingungen, Anzahl der Beratungstermine sowie Kosten. Sie erhalten im Anschluss an das Infogespräch von uns einen Kostenvoranschlag. Diesen reichen Sie zusammen mit der ärztlichen V erordnung bei Ihrer
Krankenkasse ein, um Ihren Erstattungsbetrag zu erfahren
Wird die Ernährungsberatung von der Krankenkasse bezuschusst?
Je nach Diagnose erstatten die gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach §43 SGB V einen
Kostenzuschuss von 25% bis 100%. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Krankenkasse ab, daher
informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzung für die Unterstützung Ihrer Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (s. Vorlage zum Download), sowie einen Kostenvoranschlag.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung lassen Sie von Ihrem Arzt ausfüllen.
Den Kostenvoranschlag erhalten Sie von uns.
Wie lange dauert ein Beratungstermin?
Die Dauer richtet sich nach Ihrem Bedarf, in der Regel dauert ein Beratungstermin zwischen 30 – 45 Minuten.
Bieten Sie Online - Beratung an?
Ja, gerne führen wir unsere Gespräche auch online durch. Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Termin
Ihre Zugangsdaten. Auch die Ernährungsberatung via Online ist von den Krankenkassen anerkannt.